Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Marketing Philipp Reinecke, Sedanstraße 75, 30161 Hannover, Deutschland (nachfolgend cell-labs.de genannt). Abweichende AGB`s der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Die jeweils aktuelle Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann im Internet unter http://www.cell-labs.de/pdf/agb.pdf heruntergeladen werden. Bei Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten alle Kunden die neue Version per E-Mail, sofern cell-labs.de die E-Mail Adresse bekannt ist, andernfalls per Briefpost. Die geänderte Version wird gültig, sofern der Änderung nicht innerhlab einer Frist von 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail widersprochen wird.
2. Angebot
Unsere allgemeinen Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich und richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Alle Preise gelten, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern dem Kunden eine Auftragsbestätigung zur Unterschrift übermittelt wird handelt es sich um ein verbindliches Angebot.
3. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, in schriftlicher Form oder per E-Mail sowie Fernmündlich erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von cell-labs.de durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost oder durch Erfüllung der Leistung angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail oder Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Cell-labs.de behält sich vor ohne Angabe von Gründen auf eine handschriftlich unterschrieben Auftragsbestätigung zu bestehen.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben sowie die Leistung vorübergehend auszusetzten (Sperrung).
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
6. Urheberrecht und Copyright
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von cell-labs.de erstellte Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleibt allein bei cell-labs.de. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von cell-labs.de nicht gestattet.
7. Lieferzeit
Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
8. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen
Korrekturen und Änderungen, soweit sie 20% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird cell-labs.de den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per E-Mail durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
9. Haftungsausschlüsse
Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Ferner setzen wir vorraus, dass uns zur Verfügung gestellte Materialien für das Projekt in jeder Form genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber hat sorge zu tragen, dass die Verwendung der Materialien nicht Urheberrechte Dritter verletzt.
10. Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
11. Verwendung des Firmennamens des Auftraggebers
Der Auftraggeber ermächtigt cell-labs.de seinen Firmennamen, sein Logo und Teile der erstellten Arbeit unter der Kategorie „Referenzen“ oder „Projekte“ auf der Internetseite cell-labs.de zu veröffentlichen. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht diese Verwendung zu untersagen.
12. Webhosting Gebühren
Monatliche Gebühren für Webhosting Leistungen werden immer für ein Jahr im Vorraus abgerechnet. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jährlich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Zur Vereinfachung der Abrechnung wird jeder angefangene Monat vollständig abgerechnet. Cell-labs.de behält sich vor, Tarifmodelle auch innerhalb einer laufenden Vertragslaufzeit zu ändern. Entstehen dem Kunden dadurch höhere Kosten oder Nachteile bei der Leistung, wird er vorab informiert und erhält ein Sonderkündigungsrecht.
13. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muß dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
Stand: 28.01.2009

